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Wie reagiert Bumble auf Datenanforderungen von Strafverfolgungsbehörden?

Bei Bedarf arbeiten wir mit externen Strafverfolgungsbehörden zusammen, um Kontrollen zum Wohlergehen zu melden, bei strafrechtlichen Ermittlungen zu helfen, geltende Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten und über neue Entwicklungen zu beraten, die zu mehr Sicherheit in der digitalen Welt beitragen.



Wir arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um unsere Datenschutzrichtlinien durchzusetzen und ein sicheres Umfeld für alle Mitglieder—innerhalb der App und im echten Leben zu schaffen. Bei der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden halten wir uns an alle Daten- und Datenschutz-Gesetze und Vorschriften und halten diese vollständig ein. Wir geben keine dieser Anfragen nach Daten oder Informationen an unsere Mitglieder oder die Öffentlichkeit weiter.  

Strafverfolgungsbehörden können eine Anfrage auf Erhalt von Daten stellen, indem sie ein Konto erstellen und sich in unserem sicheren Strafverfolgungsportal anmelden. 

Achtung: Wir antworten nicht auf Anfragen, die per Fax, Telefon oder E-Mail eingereicht werden sowie Anfragen von unauthorisierten Personen. Bei Übermittlung per Post sollten die Strafverfolgungsbehörden mit einer längeren Antwortzeit rechnen.

Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Anfrage an eine unserer Geschäftsstellen richten:

  • USA-basierte Anfragen: Bumble Trading LLC, 1105 West 41st Street, Austin, Texas, 78756 
  • GB- oder international-basierte Anfragen: Bumble Holding Limited, The Broadgate Tower, Third Floor, 20 Primrose Street, London EC2A 2RS, United Kingdom

Wird die Anfrage nicht an eine Geschäftsstelle gerichtet, kann dies dazu führen, dass wir sie als Anfrage an die Geschäftsstelle der Bumble Holding Limited betrachten und sie gemäß den Gesetzen für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden in England und Wales bearbeiten. Dies kann dazu führen, dass die Anfrage abgelehnt wird.

Alle Anfragen der Strafverfolgungsbehörden werden nach dem Recht bearbeitet, das für den Sitz der Geschäftsstelle gilt, an die das Ersuchen gerichtet wird. Es liegt in der Verantwortung der Strafverfolgungsbehörde, die Anfrage an die richtige Stelle zu richten. Wir leiten Anfragen nicht zwischen unseren Dienststellen weiter.

Alle Datenanfragen von Strafverfolgungsbehörden müssen als amtlich unterzeichnetes Dokument mit Briefkopf eingehen. Um die Rechtskonformität und einer ordnungsgemäße Authentifizierung zu gewährleisten, benötigen wir Folgendes:

  • Den Namen der angefragten Person und mindestens eine der folgenden Informationen:
    • Eine registrierte E-Mail-Adresse
    • Eine registrierte Mobil-/Handynummer
    • Eine verlinkte Mobil-/Handynummer
    • Eine einzigartige Benutzer-ID-Nummer
  • Der Grund für die Anfrage
  • Die erforderlichen Informationen
  • Eine E-Mail-Adresse mit der Domain der Strafverfolgungsbehörde
  • Eine namentlich genannte Kontaktperson, einschließlich Land, Strafverfolgungsbehörde, Abteilung, Position/Titel und Kontakttelefonnummer. Fehlen diese Angaben, sind wir unter Umständen gesetzlich verpflichtet, die Anfrage abzulehnen.
  • Eine Anlage des entsprechenden Gerichtsverfahrens, wie z.B. Gewährung von Rechtshilfe, Vorlagebeschluss, Vorladung oder ein Durchsuchungsbefehl. Bitte beachten: Die rechtliche Befugnis muss an die richtige Geschäftsstelle gerichtet sein, da wir einer an die falsche Stelle gerichteten Verfügung nicht nachkommen können.

Für weitere Informationen beachte bitte unsere Richtlinien für die Strafverfolgung.